Babynahrung aus dem Glas – besser, als gedacht?
Die gesetzlichen Vorgaben für Babynahrung sind sehr hoch und Tests belegen, dass Nahrung aus dem Glas so gut wie keimfrei ist und der Nitratgehalt den strengen Vorgaben entspricht. Selbst gekochtes kann im Bereich der Keimfreiheit oft nicht mit Nahrung aus dem Glas mithalten.
Gerade wenn man beginnt, Beikost beizufüttern, wird ein Baby sich über die fein pürierten Babygläschen freuen, denn maschinell pürierte Nahrung ist so fein püriert, wie es im normalen Haushalt kaum hinzubekommen ist.
ABER:
Babynahrung wird regelmäßig von ÖKO-TEST untersucht und dabei werden oft folgende Punkte bemängelt:
o Babybreie enthalten nicht genügend Fleisch, um den Eisenbedarf zu stillen.
o Fettanteil und Kaloriengehalt sind oft zu niedrig.
o In den Gläschen ist oft zu wenig Vitamin C enthalten.
Man sollte das Etikett studieren, damit man weiß, welche Inhaltsstoffe enthalten sind. Seit November 2005 gilt EU-weit auch eine Kennzeichnungspflicht zu Inhaltsstoffen, um gerade auch Allergien vorzubeugen. (Mehr Informationen dazu gibts bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA hier.)
Generell gilt:
- Im Babybrei sollte kein Zucker enthalten sein. Oft verwenden Hersteller auch Fructose oder Glucose; aber auch die haben in Babynahrung nichts verloren!
- Das gleiche gilt für Salz / Natrium - Gewürze und Salz sind unnötig und nicht förderlich.
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Babynahrung sollte viele Ballaststoffe enthalten, aber wenig Fett und Fettsäuren.
- Gläser mit Fleisch sollten keine Milch enthalten, da diese die Eisenaufnahme verringert.
- In Rind- und Lammfleischprodukten ist der Eisengehalt höher als bei Schwein oder Huhn.
- Babynahrung sollte aus möglichst wenigen Zutaten bestehen. Gemüse, Fleisch, Kartoffeln und Fett genügen.
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Und noch ein Tipp: Die Mengenangaben (% des Tagesbedarfs etc.) sind für Erwachsene, nicht für Babys!
Wer aber dennoch nicht auf gekauften Babybrei verzichten kann oder will, kann diese Babynahrung aufwerten. Eine gute Möglichkeit die Eisenaufnahme zu verbessern, ist die Zugabe von Vitamin C zum Brei. Dazu gibt man einfach einen Vitamin C reichen Saft zum Babybrei dazu oder füttert als Nachtisch ein paar Löffel Apfelpüree. Ist der Fettgehalt der Gläschen zu niedrig (ein 190g Gläschen sollte etwa 8 - 10g Fett haben), kann man einen bis zwei Teelöffel mit Rapsöl unter den Brei mischen (1 TL entspricht ca. 4 Gramm = 36 kcal).
Auch wichtig – wenn ein Baby sich an Brei aus dem Gläschen gewöhnt, kann es sein, dass es später angebotenes Familienessen ablehnt,
da Brei aus dem Gläschen anders schmeckt, als selbst zubereiteter.
In diesem Bereich befinden sich Meldungen aus der Presse über Fertigbrei und andere Kinderprodukte und deren Nährstoffe und Zusammensetzungen:
4. AUGUST 2021: Rückruf- Fehlerhafte Allergenkennzeichnung – Nutricia Milupa ruft “Milupa Bio-Getreidebrei 7-Korn“ zurück
Nutricia Milupa ruft in Deutschland das Produkt mit der Bezeichnung “Milupa Bio-Getreidebrei 7-Korn“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 12.11.2022 zurück. Wie das Unternehmen mitteilt, wurde anstelle des Getreidebreis bei der betroffenen Charge irrtümlich ein Milchgetreidebrei in die Anlage gegeben und abgefüllt.
Es ist ausschließlich das Produkt mit dem MHD 12.11.2022 in der Produktionszeit von 19:00 bis 20:30 Uhr betroffen. Das Produkt wurde ab dem 02.06.2021 ausgeliefert und ist in Drogeriemärkten und Lebensmitteleinzelhandel sowie online erhältlich:
Der Brei ist sicher und für die Ernährung von Säuglingen in diesem Alter geeignet. Bei Säuglingen mit einer Lactoseintoleranz oder Milcheiweiß- bzw. Sojaallergie kann es allerdings zu Unverträglichkeiten kommen
3. MAI 2021: Rückruf- Fehlerhafte Allergenkennzeichnung – Humana ruft Babygläschen Alete bewusst „Spinat Käse Risotto“ zurück
Die Humana Vertriebs GmbH informiert über den Rückruf des Artikels „Alete bewusst „Spinat Käse Risotto“ (250g Gläschen) mit Mindesthaltbarkeitsdatum 12/2022 und Chargennummer L0339 (siehe Aufdruck am Deckelrand).
Wie das Unternehmen mitteilt, ist in der betroffenen Charge eine sehr geringe Anzahl an Gläschen aufgrund eines technischen Fehlers mit einem falschen Etikett versehen worden.
Entgegen den Angaben des irrtümlich aufgebrachten Etiketts „Spinat Käse Risotto“ enthalten diese Gläschen das Menü „Gemüse mit Spaghetti und Pute“ mit dem Zutaten Wasser, Karotten 14%, Spaghetti gekocht 12% (Hartweizengrieß, Hühnereiklar), Kartoffeln, Putenfleisch 9%, Zucchini 8,5%, Sellerie, Zwiebeln, Brokkoli 4%, Reisgrieß, Stärke, Rapsöl, Sonnenblumenöl, Jodsalz, Petersilie.
Bei Personen mit Allergien oder Unverträglichkeiten gegen Gluten, Hühnereiweiß und Sellerie kann dies gesundheitliche Probleme hervorrufen. Für Nicht-Betroffene und Nicht-Allergiker ist die Ware unbedenklich verzehrbar.
15. JANUAR 2021: Rückruf: Fremdkörper – Milupa ruft Kindermüsli und Kinder-Porridge zurück
Milupa informiert über den Rückruf der Produkte „Milupa Kindermüsli Früchte / Milupa Kindermüsli Bircher / Milupa Kinder-Porridge Hafer & Früchte“. Wie das Unternehmen mitteilt, wurden in einigen Produkten Apfelstiele gefunden. Diese können in Ausnahmefällen in die Atemwege gelangen und zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen – wie Verletzungen im Mundraum – führen. Apfel ist eine der Zutaten in diesen Produkten.
Die Produkte wurden ab dem 11.09.2020 ausgeliefert und sind in Drogeriemärkten und Lebensmitteleinzelhandel sowie online erhältlich. Es sind ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Sorten betroffen.
7. JANUAR 2021: Rückruf - Glasstücke möglich – EDEKA ruft Babygläschen „Bio Heidelbeere in Birne“ zurück
Die EDEKA-Zentrale informiert über den Rückruf des Babynahrungs-Artikel „EDEKA Bio Heidelbeere in Birne nach dem 4. Monat“ im 190-Gramm-Glas mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 28.07.2022. Wie das Unternehmen mitteilt, ist nicht auszuschließen, dass in einzelnen Gläsern des betreffenden MHD Glasstücke enthalten sein können.
Juni - Juli 2020: Rückruf: Cronobacter-Bakterien – Die Migros ruft verschiedene Mibébé Getreidebrei-Produkte zurück / Schweizer Behörde warnt vor Bimbosan Babynahrung
In der Bimbosan Getreidebeikost „Bio-Hosana“ und „Bio-2“ im Nachfüllbeutel wurde eine mikrobiologische Belastung durch Cronobacter sakazakii festgestellt. Eine Gesundheitsgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden.
Bei einer internen Kontrolle des Herstellers Migros wurde ebenfalls eine mikrobiologische Belastung durch Cronobacter-Bakterien festgestellt. Vier verschiedene Breis sind betroffen. Ein Gesundheitsrisiko kann nicht ausgeschlossen werden. Die Migros bittet ihre Kundinnen und Kunden, ihren Kindern diese Produkte nicht zum Verzehr zu geben.
Cronobacter können bei Neugeborenen und Säuglingen bis 12 Monaten zu schwerwiegenden Infektionen wie Meningitis (Hirnhautentzündung) führen.
Februar - Mai 2020: Mineralöl-Nachweis: Rossmann stoppt Verkauf von Babymilch-Charge der Eigenmarke „Babydream“ / Mineralöl in Babymilch: foodwatch fordert Veröffentlichung aller amtlichen Testergebnisse
foodwatch fordert: Auch belastete Produkte von Nestlé, Humana und Novalac müssen zurückgerufen werden
Die Drogeriekette Rossmann hat den Verkauf einer Charge seiner Säuglingsmilch „Babydream Kinderdrink“ gestoppt, die einer staatlichen Laboruntersuchung zufolge mit aromatischen Mineralölen (MOAH) belastet war.
foodwatch hatte im Oktober letzten Jahres Labortests veröffentlicht, wonach Milch für Babys und Kleinkinder mit sogenannten aromatischen Mineralölen (MOAH) belastet ist. Betroffen waren Produkte aus Deutschland, Frankreich und den Niederlanden, unter anderem von Nestlé und Danone. Die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA beschreibt aromatische Mineralöle als potenziell krebserregend und erbgutschädigend – weshalb solche Rückstände selbst in kleinsten Mengen nicht in Lebensmitteln enthalten sein sollten.
03.07.2017: Rückruf - Nestlé Belgien ruft CERELAC Getreidekeks zurück
Nestlé Belgien ruft in Abstimmung mit der belgischen Lebensmittelbehörde l’AFSCA (Agence fédérale pour la Sécurité de la Chaîne alimentaire) CERELAC Getreidekeks Babynahrung zurück. Es handelt sich hierbei um die 800-Gramm-Packung mit der Chargennummer L-70740291 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 07/2018. Grund für den Rückruf ist eine Belastung mit sogenannten polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, kurz PAK. PAK sind krebserregend, können das Erbgut verändern und die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen, wie das Umweltbundesamt in seinem Internet-Auftritt warnt.
Das Unternehmen warnt ausdrücklich auch Kunden in Deutschland - insbesondere die an der Grenze lebende Bevölkerung sollte auf betroffene Produkte achten.
23.03.2017: Rückruf - Gefahr für Allergiker „dm”-Kette ruft Bio-Babybrei zurück
Der Drogeriemarkt dm ruft einen Fruchtbrei für Babys ab dem 6. Monat zurück. Betroffen ist der Brei im 190-Gramm-Glas mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 03.02.2019 (das Datum ist auf der Seite des Deckels zu finden). Der Grund des Rückrufes: Einige Gläser dieser Charge enthalten glutenhaltiges Getreide (Hafer, Dinkel, Gerste), das bei Menschen mit Glutenunverträglichkeit (Zöliakie) oder einer Allergie oder gesundheitliche Probleme hervorrufen kann. Versehentlich wurde der Inhalt vertauscht und anders als angegeben ist der Inhalt der Gläser „Apfel-Birne mit Dreikorn“.“Für Nicht-Betroffene ist die Ware unbedenklich und verzehrbar“, teilt das Unternehmen mit. Kunden können den Brei – egal ob ungeöffnet oder schon angebrochen – in einem der dm-Märkte zurückgeben. Der Kaufpreis wird dann erstattet.
13.10.2016: Rückruf: Hipp ruft "Kinder Frühstücks-Ringe" wegen Metalldraht zurück
Der Babynahrungshersteller HiPP ruft vorsorglich einen Artikel aus dem Nahrungssortiment für Kleinkinder ab dem 15. Monat zurück. Grund für den Rückruf: "Im Produkt wurde Metalldraht gefunden". Betroffen sind "HiPP Kinder Frühstücks-Ringe ohne Zuckerzusatz" in der 140 g-Faltschachtel > alle Produkte mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum vom 05.01.2017 bis einschließlich 19.04.2017 (auf der Packungsoberseite zu finden). In der Produktion werden nach Angaben der Unternehmens Ringe auf einen Sieb getrocknet - dabei hat sich ein Metalldraht gelöst. Ein Sprecher von Hipp sagt, dass es sich beim Rückruf um eine reine Vorsichtsmaßnahme handle. Es seien keine Vorfälle bei verkauften Frühstücks-Ringen bekannt. Sie könnten in den Verkaufsstellen zurückgegeben werden, teilte Hipp mit. Aus dem Handel seien die betroffenen „Frühstücks-Ringe“ bereits entfernt worden.
23.06.2016 Stiftung Warentest: Schadstoffe in Baby-Milchpulver nachgewiesen
Die Stiftung Warentest hat 15 Milchpulver für Babys getestet - in knapp der Hälfte wurden vermeidbare Schadstoffe nachgewiesen. Sie überschreiten zwar keine Höchstwerte, sind aber möglicherweise krebserregend, heißt es in der Zeitschrift "test" (Ausgabe 7/2016). Insgesamt bekamen 8 Produkte die Note "gut", 6 ein "befriedigend", und 1 Milchpulver fiel mit "mangelhaft" durch: Die Babydream-Milch von Rossmann wird aufgrund hoher Schadstoffgehalte abgestraft. Das Produkt habe im Test "eine bedenkliche Menge an Glycidyl-Estern" enthalten, daraus könne sich bei der Verdauung Krebserregendes entwickeln, so die Verbraucherschützer. Es gebe zwar keine gesetzliche Höchstgrenze für den Stoff, die jetzt gefundene Menge sei jedoch vermeidbar gewesen.
20.01.2016 Babynahrung: Parlament lehnt großzügige Zucker-Grenzwerte ab
Das Europaparlament hat sich mehrheitlich für eine deutliche Reduzierung des Zuckeranteils in Babynahrung ausgesprochen. Die Abgeordneten kritisierten damit einen Vorschlag der EU-Kommission. Die WHO empfiehlt eine Begrenzung der Aufnahme von freiem Zucker auf weniger als 10% der gesamten Energiezufuhr. Laut Kommissionsvorschlag sollte 30 % der Energie in Beikost für Säuglinge aus Zucker stammen können (7,5 g Zucker pro 100 kcal entspricht 30 kcal aus Zucker in 100 kcal Energie). Nach der Ablehnung durch 393 Abgeordnete muss der Legislativvorschlag nun überarbeitet werden.
14.01.2016 Öko Test: Aptamil Profutura & Babydream Bio Anfangsmilch mit zu hohem Chloratgehalt
Öko Test wollte erneut wissen, welche Muttermilchersatznahrungen empfehlenswert sind, und hat 13 Produkte auf zahlreiche Parameter untersuchen lassen. Das Ergebnis: Einige untersuchte Muttermilchersatzprodukte enthalten weniger Fettschadstoffe, als in vorhergehenden Tests. Dennoch ist nicht alles im grünen Bereich: In allen Anfangsnahrungen wurden Gehalte an Chlorat gefunden. Zwei Produkte fallen im Test durch - Aptamil Profutura und Babydream Bio. In der Babydream-Nahrung von Rossmann ist die Belastung mit der Kontaminante Perchlorat so hoch, dass eine Tagesportion den von der EFSA aktuell festgelegten TDI übersteigt. In der Aptamil Profutura Anfangsmilch 1 von Milupa wurde ein so hoher Chloratgehalt gefunden, dass die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) überschritten wird. Öko Test ist dabei von einer Tagestrinkportion für ein zwei Wochen altes Baby ausgegangen. Der TDI wurde erst im Juni 2015 von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) festgelegt. Eine chronische Belastung hemmt die Aufnahme von Jod. Übrigens enthalten auch alle anderen Produkte im Test Chlorat in Spurengehalten. Die Hersteller sind also gefordert, die Werte zu senken.
11.09.2015 Verdacht auf Holzspäne in Babynahrung : Alete ruft Champignon-Risotto zurück
Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich in Gläsern mit den Mindesthaltbarkeitsdaten September, Oktober und November 2016 Holzstücke befinden, teilte das Unternehmen mit.
Verbraucher können die betroffenen Produkte in Supermärkten oder direkt bei Alete zurückgeben. Die Vorlage eines Kassenbons ist nicht nötig.
20.05.2015 Arbeiterkammer-Test: Babybrei ist häufig Zuckerbombe
Die AK Oberösterreich hat Babynahrung auf Inhaltsstoffe geprüft – die Ergebnisse sind alarmierend. Babykekse und -breie können wahre Zuckerbomben sein. In einem Test von jeweils acht Produkten wurde folgendes festgestellt: Fünf der Milch-Getreide-Breie waren zu süß (Nestle/Alete Milchbrei, Hipp Biomilchbrei-Kindergrieß, Milupa Milch-Getreidebrei Grieß, Milupa AptamilMilch-Getreidebrei Grieß, Humana Milchbrei Grieß, Babylove Biomilch-brei Grieß), drei der Kekse enthielten genauso viel Zucker wie herkömmliche Butterkekse (Alete Bären Kekse, Milupa Meine Safaris, Hipp Baby Keks). Zudem waren in neun Proben unnötige geschmacksverändernde Zusätze enthalten.
02.02.2015 "Milumil 1 Anfangsmilch" von Milupa &"Holle Anfangsmilch 1" wegen stark erhöhter Werte bei Chlorat und 1,8-fach überschrittener Tagesdosis von Fettschadstoffen kritisiert
'Öko-Test" hat Anfangsmilch für Säuglinge im Labor untersuchen lassen. Das Ergebnis: die Muttermilchersatzprodukte waren mit den Chemikalien Chlorat und Perchlorat belastet. In der "Milumil 1 Anfangsmilch" von Milupa sei der Chloratgehalt sogar höher gewesen als die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) definierte akzeptable tägliche Aufnahme. Deshalb fiel dieses Milchpulver bei "Öko-Test" mit "Ungenügend" durch. Außerdem war die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) der Fettschadstoffe 3-MCPD- und Glycidyl-Fettsäureester 1,8-fach überschritten.
Auch ein Bio-Produkt kassierte so viele Minuspunkte, dass die Gesamtnote "Ungenügend" lautet: In "Holle Anfangsmilch 1" ergab der Labortest einen erhöhten Chloratgehalt, eine 2,7-fache Überschreitung bei der Toleranzdosis von Fettschadstoffen und Clostridien-Sporen. Diese Keime seien zwar nicht gesundheitsschädlich, schreibt "Öko-Test", deuteten aber auf Hygienemängel bei der Produktion hin.
22.01.2015 Salmonellen in Tahin Sesammus von Alnatura
Das Bio-Handelsunternehmen Alnatura ruft Paste aus Sesammus (Tahin) zurück. In einem Glas seien Salmonellen nachgewiesen worden, teilte das Unternehmen am Donnerstag mit. Sämtliche Gläser mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 9. Mai 2016 seien vorsorglich aus dem Verkauf genommen worden.Die Artikelnummer auf den mutmasslich gesundheitsschädlichen Gläsern ist 1521.921. Verkauft wurden die Produkte in vier Migros-Filialen in Zürich und in drei Alnatura-Läden. Kunden erhalten den Verkaufspreis oder ein anderes Glas.
Update: Am 28.01.2015 teilte auch das Unternehmen Rapunzel mit, es rufe seinen Tahin (braun) mit und ohne Salz
250 g und 500 g Glas wegen Salmonellenfundes zurück. Der Kaufpreis wird erstattet. Weisser Tahin sei nicht betroffen.
11.12.2014 Tropanalkaloide in Babynahrung: Hirse- Breie von Holle zurückgerufen
Nachdem ein deutsches Labor Spuren natürlicher Tropanalkaloide gefunden hatte, ruft der Hersteller
Holle baby food die Produkte Bio-Babybrei Hirse und Bio-Babybrei Hirse mit Reis zurück. Das teilte die AGES, die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, unter Berufung auf
Hersteller-Informationen am Donnerstag mit. Einzelhändler wurden von Holle baby food angewiesen, die betroffenen Breie aus den Regalen zu nehmen. Kunden, die
Packungen der Holle Hirse-Breie gekauft und zu Hause haben, können die Produkte zurückbringen und erhalten im Geschäft den Kaufpreis zurückerstattet. Die Rücknahme erfolgt auf freiwilliger Basis
und betrifft die Chargen mit den Kennzeichnungen L13219, MHD 30.04.2015 und L14103, MHD 30.11.2015.
Tropanalkaloide sind laut Holle baby food natürliche Inhaltsstoffe der Samen von Beikräutern in den Hirsekulturen und werden durch Sorgfalt im Anbau vermieden. Vor
einem Jahr sprachen die europäische und die nationale Fachbehörde (EFSA und BfR) Spuren dieser Samen, zum Beispiel des Bilsenkraut, als in Lebensmitteln unerwünscht an. In der Folge haben den
Informationen zufolge Amtslabore diese Alkaloide als Ziel ihrer Entwicklung hauseigener Methoden gewählt.
22.11.2014 Giftiges Atropin in Babybrei Produkten aus der Schweiz
Das europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel RASFF meldet unter der Referenznummer 2014.1596 am 21/11/2014 den Nachweis von Atropin in Babybrei Produkten aus der Schweiz. Um welchen Hersteller es sich hierbei handelt wird nicht mitgeteilt. Atropin ist ein sehr giftiges Tropan-Alkaloid. Immer wieder kommt es zu Vergiftungen durch freiwilligen oder unfreiwilligen Verzehr von Pflanzenteilen wie etwa der Tollkirsche. Im vorliegenden Fall wurde bis zu 12.1 µg/kg-ppb in der Babynahrung festgestellt. Die Produkte wurden aus dem Handel genommen, es kann dennoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich noch einzelne Bestände bei Endverbrauchern befinden. Die betroffenen Babybreie wurden demnach nach Deutschland, Österreich, Kroatien, die tschechische Republik, Ungarn, Luxembourg, Rumänien und Slovenien geliefert. Da derzeit weder der Hersteller noch eine Marke oder ein spezielles Produkt bekannt ist, bleibt einzig der Hinweis darauf.
Update: Die Bio-Handelskette Alnatura hat sich als betroffener Hersteller gemeldet. Das Unternehmen ruft vorsorglich einen Babybrei zurück. Betroffen sind bestimmte Packungen des 4-Korn-Getreidebreis. Ein großer Teil der Ware sei vor der Auslieferung gesperrt worden. In den Geschäften wurden die betroffenen Packungen demnach aus den Regalen genommen. Bereits gekaufte Produkte können zurückgegeben und gegen Ersatzware getauscht werden. Betroffen seien 250-Gramm-Packungen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 30. November 2015.
04.11.2014 Krebserregender Bio-Babytee ist vom Markt genommen worden
Das ZDF-Magazin "WISO" hat 19 Babytees getestet. Die Bio-Kräutertees stammten aus Apotheken, Drogerien, aus dem Lebensmittelhandel und vom Discounter. In einem unabhängigen Labor hatte das Verbrauchermagazin die Babynahrung untersuchen lassen. Dort wurden bei vier Babytees krebserregende Stoffe in teils hoher Dosierung gefunden.
Unter den 19 getesteten Bio-Kräutertees für Babys wurden so genannte Pyrrolizidinalkaloide (PAs) nachgewiesen. Diese können laut Bundesamt für Risikobewertung (BfR) den Organismus schädigen. Dieses Pflanzengift kann zudem Lebertumore verursachen, wenn es in hoher Dosierung langfristig eingenommen wird.
Die Giftstoffe im Bio-Babytee sind unter Anderem deswegen besonders schlimm, weil die Körper von Kindern die Stoffe nicht ausschwemmen können. Stattdessen wird es im Körper gespeichert und das Risiko, zu erkranken, dadurch erhöht. Noch gibt es keine gesetzlichen Grenzwerte für PAs, obwohl sogar die Weltgesundheitsorganisation (WHO) vor den Langzeitfolgen des Pflanzengifts warnt.
Die giftigen Stoffe gelangen nicht durch die Teekräuter an sich in den Babytee. Es gibt sie besonders in Pflanzen wie dem Jakobskraut, das als Unkraut zwischen Teekräutern wächst und so leicht in die Ernte gelangt. Am stärksten belastet sind der "Sonnen-Kind-Babytee" von Sonnentor und der "Baby-Kräuter-Tee" von Alnatura. Die belastete Chargen wurden aus dem Handel genommen, Sonnentor ruft die betroffene Ware zurück.
01.04.2014 Reinigungsmittel in Baby-Brei
Das Magazin „ÖKO-TEST“ hat zwölf Baby-Milchbreie getestet. Das vernichtende Ergebnis: Die Produkte enthielten zu viel Zucker, Fettschadstoffe und Reste von Reinigungsmitteln. Kein Produkt, das für Kinder ab dem fünften Monat geeignet sein soll, schnitt besser als „ausreichend“ ab, auch Bio konnte nicht überzeugen. Getestet wurden zwölf Produkte gängiger Marken zum Anrühren - fünf bio und sieben konventionelle. Der Notenspiegel weist zweimal die Bewertung „ausreichend“, sieben „mangelhaft“ und drei „ungenügend“ aus. Das Ergebnis des Tests gibt es hier als PDF zum Download.
08.02.2014 Rückruf von Babynahrung: Zu viel Jod in Milupa-Pulver
FRIEDRICHSDORF (dpa). Der Nahrungshersteller Milupa ruft eine Charge Spezialnahrung für Frühgeborene zurück. Bei der Qualitätskontrolle sei festgestellt worden, dass das Pulver einen höheren Jodgehalt aufweist als vorgesehen, teilte das Unternehmen am Freitag mit. Es sei nicht davon auszugehen, dass die Säuglinge "ungewöhnliche Symptome" entwickeln. Milupa rät jedoch dazu, bei Problemen wie außergewöhnlicher Mattheit und Müdigkeit zum Kinderarzt zu gehen.
Bei dem Produkt handelt es sich um die Pulvervariante von "Aptamil PDF" mit dem Haltbarkeitsdatum 03.05.2015 und der Chargennummer 294432. Sie sei nur in Krankenhäusern, Apotheken und bei Hebammen erhältlich. Alle anderen Milupa-Produkte seien nicht betroffen.
07.10.2013 Gen-Gemüse in Bio-Babybrei gefunden
In Bio-Babynahrung von Hipp und Demeter wurde gentechnisch verändertes Gemüse verarbeitet. Dies ist das Ergebnis einer Stichprobe des ZDF-Verbrauchermagazins „WISO“. In allen Proben der Demeter-Holle Babynahrung „Brokkoli mit Vollkornreis“ konnte gentechnisch verändertes Gemüse nachgewiesen werden. Fündig wurde „WISO“ auch bei knapp einem Viertel der untersuchten Proben von Hipp. „WISO“ hat in verschiedenen Städten und im Internet insgesamt 37 Proben von Bio-Babynahrung der Marken Hipp, Demeter, Alnatura und Bioland untersuchen lassen. Die Proben von Alnatura und Bioland waren negativ. Die ausführlichen Ergebnisse zeigt „WISO“ am Montag, 7. Oktober 2013, um 19.25 Uhr im ZDF. Bereits vor zwei Monaten hatte ein WISO-Test herausgefunden, dass Tiefkühl-Blumenkohl der Demeter-Marke Natural Cool gentechnisch verändert war. Damals hatte Demeter die Ware sofort vom Markt genommen.
Zu den aktuellen Testergebnissen bei Babynahrung erklärt Demeter nun, dass eigene Untersuchungen in Auftrag gegeben worden seien, um "rechtsbelastbare Analyseergebnisse" zu erhalten.
16.09.2013 Giftiges Benzol in Babybrei und Karottensaft
Stichproben zeigen: Karottensäfte und Gläschen mit Karotten-Babybrei von namhaften Markenprodukten enthalten den giftigen Stoff Benzol. Das haben Untersuchungen im Auftrag des NDR Verbraucher- und Wirtschaftsmagazins "Markt" ergeben. Benzol kann nachweislich Krebs auslösen. Betroffen sind neben Profdukten von HIPP und Schneekoppe auch das Nahrungsergänzungsmittel "Sanostol".
Bereits im April 2013 hatten Tests des NDR-Verbrauchermagazins "Matkt" giftiges Benzol in Erfrischungsgetränken nachgewiesen. Mit 2,0 bis 6,8 Mikrogramm Benzol pro Liter lagen manche Eistees und Limonaden deutlich über dem zulässigen Grenzwert für Trinkwasser von einem Mikrogramm pro Liter. Einen eigenen Grenzwert für Erfrischungsgetränke gibt es nicht, zur Orientierung gilt die Trinkwasserverordnung.
Jetzt haben neue Tests Benzol auch in Karottensäften und Karotten-Brei für Säuglinge das giftige Benzol entdeckt. Das von "Markt" beauftragte Labor hat Benzol im Möhrensaft von Schneekoppe und im "Biosaft Reine Karotte" von HIPP nachgewiesen, ebenso in Karottenbrei-Babygläschen von sieben verschiedenen Herstellern. Die Ursache: Karottensaft und Karottenbrei werden industriell erhitzt. Aus Vorstufen der Karotte entsteht Benzol. Da in geschlossenen Gefäßen erhitzt wird, kann es nicht entweichen. Nach der Abkühlung verbleibt es im Lebensmittel.
Mehr Informationen zur Sendung hier.
13.09.2013 Rückruf: Bebivita ruft Babybrei wegen Glassplittern zurück
Der Babynahrungshersteller Bebivita hat seinen Milchbrei Grieß in der 600-Gramm-Packung wegen Glassplittern zurückgerufen. Betroffen seien Produkte mit der Chargennummer 140790 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 30.09.2014, teilte das Unternehmen mit.
Die Chargennummer sowie das Mindesthaltbarkeitsdatum befinden sich auf der Packungsoberseite. In zwei Packungen wurde ein Glassplitter gefunden. Andere Produkte der Marke Bebivita seien nicht betroffen.
Eltern können bereits gekaufte Packungen im Geschäft zurückgeben. Die Kosten werden erstattet. Für weitere Informationen hat das Unternehmen ein Servicetelefon mit der Rufnummer 089-1894 7040 eingerichtet.
23.07.2013 Plastikteile im Nudelauflauf - DM ruft Babynahrung zurück
Minden/Karlsruhe (mt/nas). Die Drogeriemarktkette DM ruft das Produkt Babylove-Kinderteller "So lecker! Italienischer Nudelauflauf mit buntem Gemüse", 250 Gramm, ab 1 Jahr, zurück. In dem Babylebensmittel mit dem mit Mindesthaltbarkeit 29. April 2014 wurden Plastikteile gefunden, teilt das Unternehmen mit.
Vorsorglich nimmt die Drogeriekette die Produkte mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum aus dem Verkauf. Kunden, die den Kinderteller mit diesem Mindesthaltbarkeitsdatum gekauft haben, werden gebeten, das Produkt in einem DM-Markt zurückzugeben.
12.06.2013 Kärntner Mutter entdeckte Glassplitter im Babybrei
Hermagor - Eine Mutter aus Hermagor in Kärnten hat beim Füttern ihrer fünfmonatigen Tochter einen Glassplitter im Babybrei entdeckt. Das berichtete das ORF-Radio am Mittwoch. Als sie dem Kind den vierten Löffel voll Grießbrei geben wollte, entdeckte sie etwas „wie einen Honigfleck“. Es war eine kleine Scherbe. Erst dann bemerkte sie, dass das braune Hipp-Glas beschädigt war und Sprünge am Rand hatte, so die Frau. Der Babynahrungs-Produzent sagte, das Glas habe das Werk mit Sicherheit unbeschädigt verlassen. Händische und automatische Kontrollen würden sicherstellen, dass seine Produkte einwandfrei seien. Der Schaden müsse beim Transport entstanden sein. Die Mutter betonte, ihr sei das Glas bestimmt nicht hinuntergefallen. Gekauft hat sie es in einer Drogerie in ihrem Heimatort. Die Sprünge habe sie zunächst nicht gesehen, weil sie vom Brei verdeckt waren. Beim Öffnen des Glases habe sie außerdem das „Klick“-Geräusch vernommen, das nur bis dahin ungeöffnete Gläser machen. (APA)
11.06.2013 Lebensmittelkennzeichnung: EU verschärft Regeln für Babynahrung
Das EU-Parlament hat eine Verordnung beschlossen, die die Regeln für die Kennzeichnung von Babynahrung verschärft. So soll künftig eine "idealisierende" Werbung für Milchpulver untersagt werden, die zum Beispiel Fotos von zufriedenen und glücklichen Babys zeigt. Durch dieses Verbot soll verhindert werden, dass Mütter auf das Stillen verzichten, weil sie zum Kauf von Muttermilchersatz animiert werden. Die Neuregelung wurde bereits im Vorfeld mit den EU-Staaten ausgehandelt und kann somit innerhalb weniger Wochen in Kraft treten, berichtet der deutsche "Spiegel" (Onlineausgabe). Abgesehen von Kennzeichnungsregelungen beinhaltet die neue Verordnung auch eine Positivliste von Zutaten, die in Nahrungsmitteln für Babys bis zu einem Jahr zugelassen sind. Pestizide sollen laut Verordnung "auf ein Mindestmaß" reduziert werden.
Die sogenannte "Wachstumsmilch" für Kinder von einem bis drei Jahren soll näher untersucht werden. Der EU-Kommission wurde aufgetragen, einen Bericht über die Ernährungsbedürfnisse von Kleinkindern vorzulegen. Damit soll abgeklärt werden, ob diese Milchprodukte einen positiven Einfluss auf die Gesundheit von Kleinkindern haben oder nicht und ob sie sogar schädlich sein können.
22.04.2013 «Öko-Test»: Furan und Benzol in Babybrei enthalten
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Viele Gemüsegläschen für Babys enthalten der Zeitschrift «Öko-Test» zufolge Benzol oder Furan. Bei einer Untersuchung von 14 Gemüsegläschen fanden die Prüfer in fast allen Produkten kleine Mengen eines der Stoffe, berichtet die Zeitschrift. Für Furan und Benzol in Babynahrung gebe es keine gesetzlichen Grenzwerte. Benzol wirkt laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) krebserzeugend und schädigend auf die Keimzelle. Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand könne aber keine Menge angegeben werden, die als unbedenklich gilt. Im Sinne des Verbraucherschutzes rät das BfR, die Benzolaufnahme nach Möglichkeit zu minimieren. Bei Furan handelt es sich laut BfR um eine farblose, leicht flüchtige Flüssigkeit, die sich im Tierversuch als krebserregend und erbgutschädigend erwiesen hat. Sie könne bei Lebensmitteln vorkommen, die bei der Herstellung erhitzt werden. Es bestehe Klärungsbedarf, wie die Substanz wirkt.
16.04.2013 Rückrufaktion: Babynahrung von Blédichef kann Fremdkörper enthalten
Das Babynahrungsprodukt "Blédichef - épinards carottes saumon" kann durch Spuren von Sedimenten zum Erstickungstod führen. Das Nahrungsmittel wurde von der Supermarktkette Cactus vertrieben.
Die luxemburgische Gesundheitsaufsicht informiert, dass eine ganz bestimmte Charge der Babynahrung Blédichef "épinards carottes saumon" (230g) wegen Erstickungsgefahr nicht konsumiert werden soll. Bei der Nahrung handelt es sich um ein Gericht für Säuglinge bis 12 Monate. Die betroffene Charge mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 23/11/2013 wurde schon weitgehend aus dem Verkehr gezogen. Offenbar gelangten einige Produkte jedoch in die Hände von Endverbrauchern. In Luxemburg wurde Blédichef "épinards carottes saumon" der französischen Firma Bledina, ZI du Teinchurier, rue Frédéric Sauvage aus F-19100 Brive bei Cactus verkauft. Nur die Chargen mit der Nummer 2013.11.23 sollten keinesfalls verzehrt werden.
22.03.2013 Alnatura weitet Rückruf aus
Bickenbach. Der Naturkosthändler Alnatura hat seine Rückruf-Aktion für die Babygläschen „Kürbis mit Kartoffel und Fenchel“ für Kinder ab dem vierten Monat ausgeweitet. Dabei handle es sich um eine rein vorsorgliche Maßnahme, teilte eine Sprecherin des Unternehmens mit. Nun sollen alle an dem fraglichen Tag produzierten Gläser mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 17.10.2014 wieder zurückgehen, teilte das Unternehmen im südhessischen Bickenbach am Donnerstag mit. In einem Gläschen war vergangene Woche ein kleines Glasstück entdeckt worden. Die Produkte würden ersetzt. Bisher waren die beiden Chargen 140276Q und 140276R, ausschließlich mit den Endbuchstaben Q und R, von der Aktion betroffen. „Es ist allerdings nur eine rein vorsorgliche Maßnahme“, sagte eine Sprecherin des Unternehmens zu der Ausweitung des Rückrufs. (dpa)
12.03.2013 Alnatura ruft Babygläschen wegen Glassplitter zurück
Bickenbach. Wegen eines Glasstücks in Babynahrung ruft der Naturkosthändler Alnatura eine Gläschen zurück. Es geht um eine Charge von "Kürbis mit Kartoffel und Fenchel" für Kinder ab vier Monaten. Kunden sollen die Babygläschen vorsichtshalber zurückbringen, sie werden ersetzt. Der Naturkosthändler Alnatura ruft die Babygläschen "Kürbis mit Kartoffel und Fenchel" für Kinder ab dem vierten Monat zurück. In einem Gläschen sei ein kleines Glasstück entdeckt worden, teilte das Unternehmen im südhessischen Bickenbach am Dienstag mit. "Wie es dazu gekommen ist, muss noch geklärt werden", sagte eine Sprecherin. Der Rückruf betrifft die Chargen 140276Q und 140276R mit Mindesthaltbarkeitsdatum 17. Oktober 2014, ausschließlich mit den Endbuchstaben Q und R. Die Kennzeichnung stehe auf dem Deckelrand.
Kunden sollten Gläschen vorsichtshalber wieder zurückbringen, sie würden ersetzt. Für andere Chargen beziehungsweise andere Sorten von Alnatura-Babygläschen gilt der Rückruf nicht. (dpa)
20.02.2013 Hipp und Alete schließen Pferdefleisch in Babynahrung aus
Pfaffenhofen/Frankfurt (dapd). In die Babynahrung von Hipp und Alete ist kein Pferdefleisch gekommen. Das versicherten beide Unternehmen am Mittwoch auf dapd-Anfrage. “Wir garantieren, dass in Hipp Babynahrung ausschließlich die Fleischsorten eingesetzt werden, die wir auf dem Etikett nennen”, sagte Unternehmenssprecherin Sandra von Hohenlohe.
Das Unternehmen aus dem oberbayerischen Pfaffenhofen verarbeite nur Fleisch, das von Tieren stamme, “die bei Hipp registriert sind und über die gesamte Lebensdauer von der Registrierung bis zur Schlachtung und Verarbeitung kontrolliert werden”. Hipp könne lückenlos die Herkunft des Fleischs nachvollziehen, erklärte die Sprecherin.
Alete habe unmittelbar nach Bekanntwerden des Skandals alle Produkte auf Pferde-DNA überprüft, sagte Sprecher Alexander Antonoff in Frankfurt am Main. Das Unternehmen könne daher ausschließen, dass Babynahrung Pferdefleisch enthalte. In Zukunft werde Alete das Fleisch und die Zulieferer noch stärker kontrollieren als bisher, beispielsweise mit Hilfe von DNA-Analysen.
07.02.2013 Hessen finanziert bundesweit einmalige Online-Datenbank für Eltern
Wiesbaden (agrar-PR) - Das Hessische Verbraucherschutzministerium übernimmt die Finanzierung der Online-Datenbank zur Babynahrungs-Produktsuche. Die bundesweit einmalige Datenbank ist in das hessische VerbraucherFenster eingebunden, das Verbraucherportal der Landesregierung. „Eltern können sich weiterhin kostenlos in der Datenbank über geeignete Produkte für Babys informieren und sich einen Überblick über die verschiedenen Angebote verschaffen", zeigte sich Hessens Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich erfreut. Nachdem sich das Land Nordrhein-Westfalen aus der Finanzierung zurückgezogen hatte, übernimmt Hessen die Weiterführung des Projekts.
Die Datenbank enthält über 1.200 Produktinformationen über die auf dem deutschen Markt erhältlichen Babynahrungsprodukte und ist deutschlandweit als auch in Europa einzigartig. Die Vielfalt des Angebots in den Supermärkten sei so groß, dass es schwer für Eltern sei, hier den Überblick zu bewahren, so Puttrich. Die Datenbank enthält wichtige Informationen darüber, welche Produkte für Babys bestimmter Altersgruppen geeignet sind, welche Produkte frei von bestimmten Inhaltsstoffen sind oder welche zusätzlichen Inhaltsstoffe enthalten sind.
Das Forschungsinstitut für Kinderernährung Dortmund (FKE) ist Wegweiser in Sachen Kinderernährung in Deutschland und betreibt dieses Online-Datenbank gemeinsam mit dem Landesbetrieb Hessisches Landeslabor. Das FKE wertet jährlich die Produktdaten nahezu aller Anbieter in Deutschland aus und vergleicht sie mit den wissenschaftlichen Empfehlungen des FKE für die Ernährung von Babys. „Wir freuen uns, die bereits seit 2008 im VerbraucherFenster bestehende Kooperation mit dem FKE, bei der das Land Hessen bisher schon die Technik der Datenbank beisteuerte, durch die Finanzierung der wissenschaftlichen Arbeit 2013 auf sichere Füße zu stellen", teilte die Ministerin mit.
Dass das Angebot der Babynahrungs-Produktsuche gut angenommen werde, zeigten laut Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich die Nutzerzahlen. Allein im Dezember gab es rund 800 Seitenzugriffe auf die Datenbank, pro Jahr nutzen mehr als 30.000 Eltern die Babynahrungs-Produktsuche. Die Datenbank ist unter www.verbraucherfenster.hessen.de abrufbar.
Hintergrund
Die Datenbank „Babynahrungs-Produktsuche" gibt es seit 2002. Momentan befinden sich etwa 1200 Produkte von 19 Anbietern in der Datenbank mit Informationen zu Zutaten, deklarierten Nährstoffen und Einsatzzeitpunkt. Die Daten werden jährlich vom FKE erhoben. Für jedes Produkt werden die Empfehlungen des FKE für die Selbstzubereitung zum Vergleich aufgeführt. Eltern können so schon zu Hause geeignete Produkte für ihr Kind auswählen und müssen sich nicht erst im Supermarkt entscheiden. Die Baby-Produktempfehlungen basieren dabei auf dem Ernährungsplan für das 1. Lebensjahr, den das FKE entwickelt hat. Der technische Betrieb erfolgt durch den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor.
Forschungsinstitut für Kinderernährung Dortmund (FKE)
Als Referenzinstitut für Kinderernährung in Deutschland entwickelt und evaluiert das FKE präventive Ernährungskonzepte für das gesamte Kindesalter. Die Empfehlungen des FKE sind Grundlage für die Ernährungsaufklärung und -beratung in Deutschland. Sie werden von Verbänden, Infodiensten und Medien, die selbst keine Forschungsarbeit leisten können, ebenso wie von Fachleuten in der Beratung vor Ort, gern genutzt. (HMUELV) (Ende / agrar-presseportal.de)
31.10.2012 Nudeln können Baby im Hals stecken bleiben - Hipp ruft Babynahrung zurück
Das Essen im 2x190-Gramm-Becher werde für Säuglinge ab dem sechsten Monat empfohlen. In diesem Alter könnten solche Verklumpungen Schluckprobleme verursachen und im schlimmsten Fall im Hals stecken bleiben. Um jedes Risiko für die Säuglinge auszuschließen, rufe Hipp das Produkt zurück. Eltern könnten die Packungen zurückgeben und Hipp erstatte die Kosten, sagte eine Sprecherin.
12.10.2012 Bebivita Rindfleisch Zubereitung Baby-Gläschen “Rindfleisch, fein püriert” mit lediglich 40 Prozent Rindfleisch nun korrekt als Zubereitung bezeichnet
Auf dem Babygläschen sind zwei Scheiben Rindfleisch abgebildet und das Produkt ist als „Rindfleisch, fein püriert“ bezeichnet. Die Verbraucherin hat aufgrund dieser Aufmachung pures Rindfleisch erwartet und fühlt sich durch das Vorhandensein der weiteren Zutaten Wasser und Reis sowie den tatsächlichen Fleischgehalt von 50 g im Glas getäuscht.
So sieht´s die Verbraucherzentrale:
Für die Säuglingsernährung gibt es verschiedene Gläschenprodukte für die Zubereitung der Beikostmahlzeiten. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Obst- und Gemüsezubereitungen. Neben Gläschen, die außer Gemüse bereits eine Stärkebeilage und Fleisch enthalten, gibt es auch Gläschen mit „Fleisch“ für die Anreicherung selbst hergestellter Gemüse-Kartoffel-Breie. Auf diese Gläschen greifen insbesondere Vegetarier gerne zurück, die die Zubereitung von Fleisch im eigenen Haushalt scheuen.
Aus unserer Sicht ist es nachvollziehbar, wenn Eltern, die für die Anreicherung selbst zubereiteter Breie ein „Fleisch“-Gläschen erwerben, das als „Rindfleisch, fein püriert“ bezeichnet ist, ausschließlich Rindfleisch oder für die Konsistenz allenfalls einen geringen Wasseranteil erwarten.
Fazit:
Um Missverständnisse über den Inhalt zu vermeiden, sollte entweder bereits die Produktbezeichnung oder ein zusätzlicher Hinweis auf der Produktvorderseite deutlich machen, dass weitere Zutaten im Glas stecken und der Rindfleischgehalt lediglich 40 Prozent beträgt.
03.08.2012 Hipp Bio-Getreidebrei Feine Hirse Aufmachung verbessert: Nun Hinweis "mit Reis" auf Vorderseite
Auf der Produktschauseite von „Hipp Bio-Getreidebrei Feine Hirse“ sind neben dem Produktnamen und der Sortenbezeichnung „Feine Hirse“ Hirsekolben, gekochte Hirse und ein Teller mit angerührtem Brei abgebildet. Zusätzlich findet sich auch noch die Abbildung von Ähren einer anderen Getreideart auf der Verpackung. Erst nach dem Lesen der Zutatenliste auf der Seitenlasche, die als erstes ins Auge fällt, wird klar, dass der Getreidebrei zu 65 Prozent aus Hirse, die restlichen 35 Prozent aus Reis und Vitamin B1 bestehen. Folglich muss es sich bei den Getreideähren auf der Produktschauseite um Reisrispen handeln. Die Verkehrsbezeichnung, die das Produkt näher beschreibt, ist nicht gleich auf Anhieb zu finden. Sie befindet sich an einer eher ungewöhnlichen Stelle; ganz unten auf der Seitenlasche und ist leicht zu übersehen. Hier erfährt man, dass es sich um einen Bio-Hirsebrei mit Reis handelt.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Verpackungsgestaltung und die Sortenbezeichnung „Feine Hirse“ suggerieren den Verbrauchern, dass sie ein Produkt erworben haben, welches ausschließlich aus Hirse besteht. Nach Meinung der Verbraucherzentrale ist es für Verbraucher schwierig, die anderen abgebildeten Ähren als Reisähren zu identifizieren. Zudem fällt die Verkehrsbezeichnung beim Betrachten der Verpackung nicht gleich ins Auge.
Fazit:
Um falschen Verbrauchererwartungen vorzubeugen, sollten die Verkehrsbezeichnung und der enthaltene Hirseanteil auf der Produktschauseite stehen.
17.07.2012 Kuhmilch-Ersatz: Kein Kind braucht Kindermilch
Kindermilch soll gut sein für das Wachstum. Doch schon mehrfach wurden Firmen gerügt, weil der Kuhmilch-Ersatz nicht hält, was die Hersteller versprechen. Kein Kind brauche spezielle Milchgetränke, sagen Ärzte. Das Original von der Kuh sei besser und günstiger. Spiegel Onlines Artikel dazu hier.
28.03.2012 Hipp: Werbung “gesünder als Kuhmilch“ auf Kindermilch ist nicht zutreffend
Das Produkt Hipp „Kindermilch Combiotik ab 2+ Jahren“ wirbt auf der Frontseite der Verpackung mit dem Schriftzug „gesünder als Kuhmilch“. Auf der Packung wird dargestellt, welche Inhaltsstoffe enthalten sind, um den Ernährungsbedürfnissen von Kleinkindern besonders zu entsprechen. Die Nährstoffe und ihre Mengen im Produkt werden entsprechend der Nährwertkennzeichnungsverordnung dargestellt.
Verbraucher bezweifeln, dass dieses Produkt tatsächlich „gesünder als Kuhmilch“ ist.
Das ist geregelt:
Das vorliegende Produkt ist laut Kennzeichnung für Kinder „ab 2+ Jahren“ vorgesehen. Damit ist es als Lebensmittel für Kleinkinder ausgewiesen und fällt unter die Diätverordnung.
Entscheidend ist hierbei die Eignung für die besonderen Ernährungsbedürfnisse von Kleinkindern. Kleinkinder definiert die Diätverordnung als Kinder zwischen 1 und 3 Jahren.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Laut Ernährungsempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung erfolgt ab dem 10. Lebensmonat des Kindes der schrittweise Übergang von der Säuglingsernährung zur Familienkost. Zweijährige nehmen somit an den üblichen Familienmahlzeiten teil und verzehren in entsprechender Portionsgröße die gleichen Lebensmittel und Speisen wie ältere Kinder und Erwachsene. Für Kinder wird der Konsum fettarmer Milch (1,5 % Fett) empfohlen.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nahm 2011 zwei Bewertungen von so genannter Kindermilch vor und prüfte die Eignung dieser Produktgruppe für die Ernährung von Kleinkindern. Das BfR führt zusammenfassend aus:„Milchprodukte, die als Kleinkindermilch oder Kindermilch bezeichnet werden, sind nicht an die Ernährungsbedürfnisse von Kindern im Alter von ein bis drei Jahren angepasst. Sie erfüllen damit nicht die Anforderungen der Verordnung über diätetische Lebensmittel (Diätverordnung). Für Kleinkinder wird im Rahmen einer abwechslungsreichen Ernährung der Verzehr von fettreduzierter Kuhmilch empfohlen.
Die Gehalte an Vitaminen und Mineralstoffen in Kleinkindermilchgetränken unterscheiden sich teilweise deutlich von denen in Kuhmilch. Aus ernährungsphysiologischer Sicht sollten die für Kuhmilch charakteristischen Mikronährstoffe wie Calcium und Vitamin B2 in Kleinkindermilch grundsätzlich in vergleichbaren Mengen enthalten sein, um eine verringerte Zufuhr dieser Nährstoffe zu vermeiden. Hingegen liefern Kleinkindermilchprodukte andere Mikronährstoffe wie Eisen und Zink in höheren Mengen als Kuhmilch, was aus Sicht des BfR zu einer unkontrollierten Zufuhr dieser Nährstoffe führt und das Risiko einer Nährstoffüberversorgung birgt. (…)
Ob der reduzierte Proteingehalt von Kleinkindermilch anstelle von Kuhmilch dazu führt, dass Kleinkinder insgesamt weniger Protein pro Tag zu sich nehmen, ist zu bezweifeln. Ohnehin ist zurzeit wissenschaftlich nicht hinreichend nachgewiesen, dass eine verringerte Proteinzufuhr im Kleinkindalter das Risiko für Übergewicht und Fettsucht im späteren Kindesalter reduziert.
Der Fettgehalt der Kleinkindermilchprodukte ist in etwa vergleichbar mit dem von Vollmilch. Ernährungsmediziner empfehlen für die Ernährung von Kleinkindern jedoch fettreduzierte Milch.
Hersteller von Kleinkindermilchgetränken geben auf den Verpackungen ihrer Produkte häufig hohe Verzehrsmengen an. Diesen Verzehrsempfehlungen folgend würden Kinder allein durch die Kindermilch hohe Mengen an Makro- und Mikronährstoffen aufnehmen, was im Rahmen der Gesamternährung langfristig eine Überversorgung mit sämtlichen Nährstoffen begünstigt. Dies ist aus ernährungsphysiologischer und gesundheitlicher Sicht problematisch.“
(Quelle: Presseinformation des BfR vom 16.08.2011). Die Verbraucherzentrale folgt dieser Sicht.
21.02.2012 Bebivita Frühstücks-Müsli Pfirsich: Die Sortenangabe „Pfirsich“ verschweigt, dass doppelt so viel Apfel wie Pfirsich im Gläschen steckt.
Frühstücks-Müsli Pfirsich ist ein Fertig-Frühstück für Säuglinge („ab dem 10. Monat“). Auf dem Glas finden sich Abbildungen von einer Schale mit Müsli und Pfirsichschnitzen sowie ein paar Rispen Hafer. Hinter der Schale ist ein Apfel zu erkennen. Optisch steht der Pfirsich im Vordergrund. Wörtlich wird auf der Vorderseite mit der Bezeichnung „Frühstücks-Müsli Pfirsich“ lediglich der Pfirsich beworben. Aus der Zutatenliste geht hervor, dass das Produkt lediglich zu 6 % aus Pfirsich, jedoch zu 14 % Apfel und zusätzlich säurearmen Apfelsaft aus Apfelsaftkonzentrat besteht.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Sowohl der Produktname als auch die optische Gestaltung lassen nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Käufer zu Recht vermuten, dass das Produkt als Frucht vorwiegend Pfirsich enthält. Tatsächlich enthält das Produkt mehr als doppelt so viele Apfelbestandteile.
Um einen falschen Eindruck zu vermeiden, sollte die Verkehrsbezeichnung „Frühstücks-Müsli Apfel-Pfirsich“ gut leserlich bereits auf der Schauseite stehen.
23.01.2012 Extrawurst für kleine Kunden
Die Industrie hat Kinder bis zu drei Jahren als neue Zielgruppe entdeckt. Dabei sind die Produkte weder notwendig noch gesünder. Spiegel Onlines Artikel dazu hier.
16.08.2011 Kostenfalle Kindermilch
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat 21 Kindermilchprodukte von fünf Herstellern untersucht. Die Ergebnisse gibt es hier. Spiegel Onlines Artikel "Teurer Kuhmilchersatz: Verbraucherschützer kritisieren "Kindermilch"" kommentiert die Ergebnisse hier.
26.07.2011 Holle Bio Säuglings-Folgemilch 3: „Ungesüßt“, heißt nicht zuckerarm
Die „Bio Säuglings-Folgemilch 3“ ist eine Milchnahrung für Säuglinge ab dem 10. Lebensmonat. Auf der Vorderseite der Verpackung ist an prominenter Stelle mittig der Hinweis „glutenfrei, ungesüßt*“ angebracht. In sehr kleiner Schrift auf der gegenüber liegenden Seite der Schauseite findet sich als senkrechter Schriftzug die Erläuterung des Sternchens „natürlicher Zuckergehalt der Zutaten“.
Die Nährwerttabelle zeigt, dass es sich nicht um ein zuckerarmes Produkt handelt. Zu mehr als 41 % setzt sich das Trockenpulver aus verschiedenen Zuckerarten, hauptsächlich Lactose (Milchzucker), aber auch Glucose (Traubenzucker) und Maltose (Malzzucker), zusammen. Durch die Zubereitung mit Wasser sinkt der Zuckergehalt auf knapp 6 %. Der Hersteller verweist nochmals in der Nährwerttabelle darauf, dass es sich um natürliche Zuckerhalte aus den Zutaten handelt. Die Hauptzutat ist entrahmte Milch, hinzu kommen u. a. Molkenpulver, pflanzliche Öle, Magermilchpulver, Stärke, Maltodextrin, verschiedene Vitamine und Mineralstoffe.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sollte bei einem Produkt mit einem so hohen Zuckergehalt auf die Werbung „ungesüßt“ verzichten oder an prominenter Stelle erklären, woher der Zucker stammt, auch wenn es sich um natürliche Zuckergehalte handelt.
Der Begriff „ungesüßt“ kann mit der Auslobung „ohne Zuckerzusatz“ gleichgesetzt werden, weil diese Angabe eine ähnliche Bedeutung hat. Nach der Health-Claims-VO ist der Hinweis „ohne Zuckerzusatz“ nur zulässig, wenn das Produkt keine zugesetzten Mono- und Disaccharide oder ein anderes wegen seiner süßenden Wirkung verwendetes Lebensmittel enthält. Maltodextrin ist kein Zucker entsprechend der Nährwertkennzeichnungsverordnung. Die molekulare Zusammensetzung handelsüblicher Maltodextrine ist unterschiedlich, das heißt, es sind Stoffgemische, die auch in unterschiedlichem Maß Ein- und Zweifachzucker enthalten. Maltodextrine dienen unter anderem als Stabilisatoren, Füllmittel, Verdickungsmittel, als Trägersubstanz für Aromen oder zur Energieanreicherung von Produkten. Sie sind kaum süß, sondern nahezu geschmacksneutral.
Hier finden Sie nähere Informationen zur Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben.
21.07.2011 ROSSMANN EnerBio Kindersaft: Zu fast 90 Prozent aus Apfelsaft
Die Angabe, aus welchen Fruchtarten ein Mehrfruchtsaft besteht, sollte auf der Vorderseite der Verpackung zu lesen sein. Fruchtabbildungen sollten keinen falschen Eindruck über die eingesetzten Fruchtarten vermitteln.
Das als „Kinder-Saft“ benannte Produkt wird auf der Vorderseite der Verpackung als „Mehrfruchtsaft mit roten Früchten“ bezeichnet. Abgebildet sind neben einer Kanne und einem Glas mit rotem Getränk verschiedene Arten roter Beeren, unter anderem Cranberrys und Heidelbeeren. Erst auf den Seiten der Verpackung ist die Abbildung von zwei Äpfeln zu sehen.
Aus der Zutatenliste geht hervor, dass das Produkt zu 89 Prozent aus Apfelsaft und zu 11 Prozent aus roten Früchten besteht.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale können die Abbildung roter Früchte und die Bezeichnung „Mehrfruchtsaft mit roten Früchten“ den Eindruck vermitteln, das Getränk bestehe überwiegend oder ausschließlich aus roten Früchten.
Um einem Missverständnis vorzubeugen sollte die Verkehrsbezeichnung auf der Vorderseite deutlich machen, dass das Getränk vorwiegend Apfelsaft enthält.
Zudem sollten Fruchtabbildungen unserer Ansicht nach die Relation der eingesetzten Fruchtarten realistisch darstellen. Die Packungsvorderseite sollte daher in erster Linie Äpfel zeigen.
29.06.2012 Produkte von Danone und Nestlé: Lebensmittelaufsicht beanstandet Kindermilch
Kindermilch ist einer der Wachstumsbringer der Nahrungsmittelbranche. Das Spezialprodukt ist allerdings nicht so sinnvoll wie behauptet. Jetzt hat die Lebensmittelaufsicht nach Informationen von SPIEGEL ONLINE Unterlassungsbescheide verschickt. Spiegel Onlines Artikel dazu hier.
28.06.2011 Alete Baby Fenchel Tee-Getränk: Nicht zuckerfrei
Deutlich sichtbar in direkter Verbindung mit dem Namen des Produktes findet sich auf der Verpackung der Hinweis „ohne Zuckerzusatz“. Wesentlich kleiner wird daneben „Leichte Süße aus Maltodextrin“ angegeben. Laut Zutatenliste besteht der Baby Fenchel Tee aus Maltodextrin und Fenchelauszügen und enthält laut Nährwertangabe 7,3 g Zucker pro 100 g.
Nach der Health-Claims-VO ist der Hinweis „Ohne Zuckerzusatz“ nur zulässig, wenn das Produkt keine zugesetzten Mono- und Disaccharide oder irgendein anderes wegen seiner süßenden Wirkung verwendetes Lebensmittel enthält.
Maltodextrin ist eine Mischung von Einfach-, Zweifach-, Mehrfach und Vielfachzuckern von Glukose (= Traubenzucker). Es handelt sich daher bei Maltodextrin unseres Erachtens um eine Zuckerart mit süßender Wirkung, für die die Auslobung „ohne Zuckerzusatz“ unterbleiben muss.
Der Name „Baby-Fenchel Tee“ gemeinsam mit dem Hinweis „ohne Zuckerzusatz“ lässt Verbraucher zu Recht ein Produkt erwarten, bei dem weder Zucker als Mono- oder Disaccharide noch Lebensmittel aufgrund ihrer süßenden Wirkung eingesetzt werden. Der Hinweis „ohne Zuckerzusatz“ sollte daher unterbleiben.
Seit Ende April wird der „Alete Baby-Fenchel-Tee“ als InstantTee-Getränk ohne die Angabe „ ohne Zuckerzusatz“ an den Handel ausgeliefert.
Hier finden Sie weitere Informationen zu "Werbung mit dem Nährwert" .
29.05.2011 Minikekse für Kinder: Nährwertinformation über die Richtwerte für die tägliche Zufuhr nicht auf Kinder bezogen
Inwieweit Lebensmittel, die speziell für Kinder angeboten werden zur Deckung des Bedarfs an Kalorien und Nährstoffen von Kindern beitragen, kann nur richtig eingeschätzt werden, wenn sich die angegebenen Richtwerte für die tägliche Zufuhr auch tatsächlich auf Kinder beziehen. Zurzeit orientieren sich die Zufuhrempfehlungen auf Lebensmittelverpackungen an erwachsenen Personen. Sie können nicht für Kinder herangezogen werden. Auch andere Bevölkerungsgruppen weichen in ihrem Bedarf zum Teil deutlich von den Richtwerten ab. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist ein Vergleich der Nährwerte eines Lebensmittels mit Empfehlungen für die tägliche Zufuhr deshalb wenig sinnvoll. Die erweiterte Nährwertinformation sollte sich daher auf die Zusammensetzung des Lebensmittels beschränken und sich für eine gute Vergleichbarkeit auf 100 Gramm des Produktes beziehen.
Durch die Bezeichnung der Kekse und die Aufmachung, z. B. Abbildungen von Comic-Figuren, wird deutlich, dass es sich bei dem Produkt um ein Lebensmittel handelt, mit dem speziell Kinder angesprochen werden sollen. Eine Nährwertkennzeichnung ist auf diesen Erzeugnissen bisher nicht erforderlich, solange sie nicht gesundheits- noch nährwertbezogen werben oder als diätetisches Lebensmittel eingestuft werden. Ist die Nährwertkennzeichnung dennoch vorhanden, so handelt es sich um eine freiwillige Information des Anbieters.
Neben der klassischen Nährwertkennzeichnung in Form einer Tabelle verfügt das Produkt über die so genannte erweiterte Nährwertinformation auf der Vorderseite. Sie ist grundsätzlich freiwillig.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat für diese freiwilligen Informationen einen Leitfaden entwickelt. Darin wird als Darstellung das „1+4-Modell“ empfohlen, das den Energiegehalt und die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz angibt.
Charakteristisch für diese Form der Nährwertinformation sind die Angaben, wie viel Prozent der Tagesempfehlung an Kalorien und Nährstoffen die aufgeführte Menge des Lebensmittels liefert.Als Richtwert gilt dabei eine tägliche Energiezufuhr von 2000 Kilokalorien. Er orientiert sich, wie auch die Empfehlungen für Zucker, Fett und Salz, an dem Bedarf einer erwachsenen Frau mit leichter körperlicher Betätigung. Für besondere Zielgruppen sind keine speziellen Referenzwerte vorgesehen.
Das vorliegende Produkt erfüllt diese freiwilligen Vorgaben für die erweiterte Nährwertinformation.
Da es sich entsprechend der Aufmachung um ein Lebensmittel für kleinere Kinder handelt, beziehen sich somit die Angaben der prozentualen Anteile nicht auf diese Zielgruppe: Ein Portion Kekse (3 Stück) liefert bei Vorschul- und Grundschulkindern einen höheren Anteil der täglichen Empfehlung für Kalorien, Zucker und Fett als bei Erwachsenen, da sie einen geringeren Energiebedarf haben. Dadurch kann ein falscher Eindruck entstehen: Kalorien-, Zucker- und Fettzufuhr können für das Kind unterschätzt werden.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist der Vergleich der Nährwerte mit Richtwerten für die tägliche Zufuhr wenig sinnvoll, da sich die Richtwerte nicht für alle Bevölkerungsgruppen eignen. Insbesondere Kinder weichen in ihrem Nährstoff- und Energiebedarf deutlich von den durchschnittlichen Empfehlungen ab. Zudem unterliegt der Nährstoff- und Energiebedarf starken individuellen Schwankungen.
Die Verbraucherzentralen lehnen diesen Vergleich deshalb ab. Die erweiterte Nährwertinformation sollte eine einfache und leicht verständliche Kennzeichnung sein, die auf einen Blick sichtbar macht, welche Energie- und Nährstoffgehalte Lebensmittel aufweisen.
Daher befürworten die Verbraucherzentralen ein Ampel-Modell, bei dem sich die Nährwertangaben auf 100 Gramm eines Lebensmittels beziehen. Eine einheitliche Bezugsgröße erleichtert den Vergleich ähnlicher Lebensmittel. Die farbige Unterlegung dient bei diesem Modell als Orientierung für Verbraucher, die beim Einkauf eine gesundheitsfördernde Lebensmittelauswahl treffen wollen.